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   BGH, 10.05.1951 - III ZR 102/50   

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https://dejure.org/1951,286
BGH, 10.05.1951 - III ZR 102/50 (https://dejure.org/1951,286)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1951 - III ZR 102/50 (https://dejure.org/1951,286)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1951 - III ZR 102/50 (https://dejure.org/1951,286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 94
  • NJW 1951, 596
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 29.09.1936 - III 46/36

    Erwirbt ein Kind gegenüber dem Arzte, den sein gesetzlicher Vertreter zu seiner

    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - III ZR 102/50
    Mietrechtlich stehen den Angehörigen des Mieters zwar dieselben Ersatzansprüche gegen den Vermieter wegen der gefahrfreien Beschaffenheit der Wohnräume zu wie dem Mieter selbst (RGZ 91, 21 [24]; 102, 232; 152, 175 [177]; 169, 87; Palandt BGB 8. Aufl. § 535 Anm. 2 e, § 538 Anm. 5 a; BGB RGRK 9. Aufl. § 538 Anm. 4; Soergel BGB 6. Aufl. § 538 Anm. 4 b).

    Wenn auch ausgehend von der stillschweigenden Vertragsabsicht, den Hausangehörigen des Mieters eine möglichst günstige Rechtsstellung zu verschaffen, entsprechend dem von seinem gesetzlichen Vertreter zur ärztlichen Behandlung übergebenen Kinde ein unmittelbarer Anspruch auf ordnungsmässige Behandlung zuerkannt worden ist (RGZ 152, 175), so handelt es sich hierbei doch immer nur um die dem behandelten Kinde unmittelbar nach dem Inhalt des Vertrages zustehenden Vertragsleistungen.

  • RG, 05.10.1917 - III 145/17

    Staatshaftung für die Erkrankung Familienangehöriger eines Inahbers einer

    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - III ZR 102/50
    Mietrechtlich stehen den Angehörigen des Mieters zwar dieselben Ersatzansprüche gegen den Vermieter wegen der gefahrfreien Beschaffenheit der Wohnräume zu wie dem Mieter selbst (RGZ 91, 21 [24]; 102, 232; 152, 175 [177]; 169, 87; Palandt BGB 8. Aufl. § 535 Anm. 2 e, § 538 Anm. 5 a; BGB RGRK 9. Aufl. § 538 Anm. 4; Soergel BGB 6. Aufl. § 538 Anm. 4 b).
  • RG, 30.10.1906 - III 89/06

    Erfüllungsgehilfen nach § 278 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 10.05.1951 - III ZR 102/50
    Wenn auch durch die Aufnahme eines Privatpatienten in ein Krankenhaus, selbst in ein solches, das von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betrieben wird, stets ein Vertragsverhältnis begründet wird (RGZ 64, 231; 83, 72; 111, 263; vgl. auch 108, 87), und wenn hier der Kläger als Ehemann in jedem Falle auch selbst einen Vertragsanspruch gegen die Beklagte erworben hat (RGZ 64, 233; OLG Karlsruhe Bad. Rechtspraxis 35, 14), so können sich doch vertragliche Beziehungen hinsichtlich der Verkehrs-Sicherungspflicht der Beklagten zu 1) gegenüber dem Kläger selbst nicht aus dem blossen Vertragsabschluss ergeben, sondern nur aus dem Inhalt des Vertrages.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 98/97

    Programmsperre; expiration date und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Anders als im Rahmen von § 823 BGB muß sich der Vorsatz bei § 826 BGB auch auf den Schaden selbst erstrecken (BGH, Urt. v. 10.5.1951 - III ZR 102/50, NJW 1951, 596, 597; Urt. v. 5.11.1962 - II ZR 161/61, NJW 1963, 148, 150).
  • OLG Köln, 08.11.2000 - 11 U 41/00

    Gelegentliche Besucher eines Mieters fallen nicht in den Schutzbereich des

    Nach überwiegender Ansicht (z.B. BGHZ 2, 94, 97; Staudinger/Jagmann, 13. Auflage, § 328 Rn. 145 mit weiteren Nachweisen), der der Senat folgt, sind gelegentliche Besucher eines Mieters - wie es der Kläger im Streitfall war - nicht in den Schutzbereich des Mietvertrages des besuchten Mieters einbezogen.
  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 254/87

    Geltung von Krankenhauspflegesätzen für Privatpatienten; Rückwirkende Erhöhung

    Der zwischen Krankenhausträger und selbstzahlendem Patienten abgeschlossene Krankenhausaufnahmevertrag ist zwar ein Dienstvertrag, der dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 2, 94, 96 [BGH 10.05.1951 - III ZR 102/50]; 89, 250, 252).
  • LG Dortmund, 07.04.2005 - 2 S 53/04
    (Münchener Kommentar zum BGB, Band 4, 4. Aufl., § 611, Rn. 105; Uhlenbrock NJW 1973, 1399 (1400, insbesondere Fußnote 7); in der Tendenz: BGH NJW 1951, 596; vgl. auch OLG Celle, NJW 1990, 777 zu § 269 BGB).
  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 2 U (Hs) 46/98

    Die selbständige Rechtsträgerschaft einer GmbH als juristischer Person erstreckt

    Denn anders als im Rahmen von § 823 BGB muß sich der Vorsatz bei § 826 BGB auch auf den Schaden selbst erstrecken (BGH, Urt. v. 10.5.1951 - III ZR 102/50, NJW 1951, 596, 597; Urt. v. 5.11.1962 - II ZR 161/61, NJW 1963, 148, 150).
  • BGH, 23.02.1959 - III ZR 234/57

    Rechtsmittel

    Es bedurfte auch keiner Entscheidung, ob dem Kläger nicht mindestens vertragliche, möglicherweise nicht einmal verschuldensbedingte (vgl. § 538 BGB) Ansprüche nach § 328 BGB gegen die Bundesrepublik zustehen aus der Überlassung der Kaserne vom Bund an das Land Nordrhein-Westfalen, ähnlich wie sie den Angehörigen des Mieters infolge mangelhafter Verkehrssicherung der Mietsache gegen den Vermieter zustehen können (vgl. Urteil vom 10. Mai 1951 - III ZR 102/50 in NJW 1951, 596), eine Frage, die deshalb von Bedeutung sein könnte, weil § 158 Abs. 2 LBG nur gesetzliche, nicht aber vertragliche Ansprüche ausschließt.
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